Wie funktioniert die Immobilienrente?

Vorab: Zu den 4 wichtigsten Verrentungsarten zählen der Teilverkauf, Verkauf mit Nießbrauch, die Immobilienrente und der Verkauf mit Rückanmietung. Im persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Verrentungsart am besten zu Ihnen passt.  

Aus unserer Sicht sind die Immobilienrente und der Verkauf mit Rückanmietung für den Verkäufer die interessantesten Verrentungssysteme. Die Verrentungsart  „Verkauf mit Rückanmietung“ besteht aus den Hauptkomponenten Kaufvertrag und Mietvertrag, die zukünftig das Verhälnis zwischen Käufer und Verkäufer regeln. Da beide Vertragsarten den meisten Eigentümern mehr oder weniger bekannt sind, beschränken wir uns an dieser Stelle auf die detaillierte Beschreibung der Immobilienrente.

Immobilien-Eigentümer ab 70 Jahre können ihre Wohnung oder ihr Haus an einen auf Immobilienrente spezialisierten Investor verkaufen. Anders als beim klassischen Immobilienverkauf, bei dem der Verkäufer normalerweise sofort den vollen Kaufpreis erhält, wird bei der Immobilienrente das in der Immobilie gebundene Vermögen als monatliche Zeitrente mit unterschiedlich langer Laufzeit ausgezahlt. Eine Kombination von Einmalzahlung (z. B. zur Ablösung einer noch bestehenden Hypothek oder zur Erfüllung persönlicher Wünsche) und monatlicher Immobilienrente ist auch möglich. Sowohl die einmalige Abschlagszahlung als auch die Höhe der monatlichen Immobilienrente hängen im Wesentlichen von dem Wert der Immobilie sowie vom Alter der Verkäufer ab. Und das herausstechende Merkmal der Immobilienrente ist, dass Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht garantiert wird.

Mit einem notariellen Kaufvertrag und der Absicherung im Grundbuch werden sämtliche Vereinbarungen und Konditionen besiegelt!

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Wie wird die Höhe der Immobilienrente berechnet?

Wie bereits erwähnt, hängt die Höhe der monatlichen Zeitrente bzw. Einmalzahlung ggf. auch eine Kombination aus beidem, im Wesentlichen vom Wert der Immobilie und von Ihrem Alter ab. Auch Ihr lebenslanges Wohnrecht, das wie eine Mietzahlung in die Berechnung einfließt (hier könnte der jeweilige Mietspiegel z. B. herangezogen werden), sowie Kosten für Bewirtschaftung und Zinsfaktoren spielen eine Rolle. Im Rahmen einer unverbindlichen Beratung erstellen wir Ihnen ein erstes kostenloses Angebot. Die finale Bewertung Ihrer Immobilie erfolgt über einen DEKRA- oder TÜV-Sachverständigen.

Genießen Sie ein lebenslanges Wohnrecht in Ihrem geliebten Zuhause!

Im Gegensatz zum klassischen Verkauf einer Immobilie erhalten Sie hier ein lebenslanges Wohnrecht und können deshalb einfach in Ihrem geliebten Zuhause wohnen bleiben. Dieses Wohnrecht gilt für Ihr ganzes Leben und wird im Notarvertrag festgeschrieben. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber nicht, dass Sie für immer dort wohnen müssen. Sollten Sie sich z. B. für den Umzug ins Seniorenheim oder für die Anmietung einer kleineren Wohnung entscheiden, so können Sie Ihre Wohnung einfach weitervermieten. Die Mieteinnahmen stehen selbstverständlich Ihnen zu. Sprechen Sie uns einfach an, wir kennen uns auch mit der Vermietung bestens aus! Alternativ können Sie auch Ihr Wohnrecht zu einem späteren Zeitpunkt an den Investor verkaufen.

Welche Vorteile habe ich mit dem Verkauf meiner Immobilie in Verbindung mit einer Immobilienrente?

Sie haben ein lebenslanges Wohnrecht, das erstrangig im Grundbuch eingetragen wird und bleiben in Ihrer vertrauten Umgebung wohnen, wenn Sie möchten. Ihr monatliches Einkommen erhöht sich, da Sie ja jetzt eine Zeitrente mit wählbar unterschiedlicher Laufzeit beziehen. Sollte Ihre Hypothek noch nicht abgetragen sein, so wird diese mit dem Kaufpreis beglichen. Sie können weiterhin Ihren Garten gestalten und nutzen wie Sie möchten. Wie bereits zuvor erwähnt, dürfen Sie auch Ihre Wohnung weitervermieten und haben somit eine zusätzliche monatliche Einnahme.

Wer kümmert sich um die Instandhaltung?

Der Käufer hat natürlich ein großes Interesse daran, dass seine Immobilie, die von Ihnen genutzt wird, in einem tadellosen Zustand bleibt.

Daher kümmert er sich um notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und beauftragt eine Fachfirma, die zweimal im Jahr bei Ihnen vorbeischaut.  Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen werden dokumentiert und veranlasst. 

Kleinere Reparaturen werden sofort durchgeführt!

Kann der Investor Ihre erworbene Immobilie wieder veräußern?

MERGES IMMOBILIEN CONSULTING arbeitet grundsätzlich nur mit seriösen Partnern zusammen. Die Zufriedenheit unserer Kunden steht an oberster Stelle. Daher können wir Ihnen versichern, dass der Kaufvertrag im Zusammenhang mit einer Immobilienrente absolut transparent ist und per Gesetz nur über einen Notar laufen kann.

Ein Weiterverkauf Ihrer Immobilie wird grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen. Ihre per Notarvertrag festgeschriebene monatliche Immobilienrente sowie Ihr erstrangig eingetragenes Wohnrecht sind unantastbar.

Muss man die Immobilienrente versteuern?

Nur der sogenannte Ertragsanteil der Immobilienrente wird versteuert. Der Ertagsanteil an den Rentenzahlungen beträgt 15% bei 70-jährigen Senioren und sinkt mit zunehmenden Alter.

Die individuelle Steuerlast hängt natürlich von den jeweiligen steuerrechtllichen Verhältnissen ab.

Hierzu fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.

Was passiert, wenn ein Kunde früher stirbt als erwartet?

Sofern die Zahlung der Immobilienrente als Zeitrente gewählt wird, gehen die restlichen Zahlungen an Begünstigte aus dem Vertrag über. Somit werden Erben oder auch andere mit der Rentenzahlung begünstigt. Lediglich das Wohnrecht erlischt mit dem Tod des Berechtigten.

Sie haben noch Fragen zum Thema Immobilienrente?

Wahrscheinlich werden Sie sich beim ersten Durchlesen nicht alle Details gemerkt haben. Gerade weil es ein wichtiges Thema ist, müssen alle Fragen transparent geklärt sein. Dafür brauchen SIe einen kompetenten und vertrauensvollen Partner. Immer mehr Senioren entscheiden sich für eine Immobilien-Rente.

Lassen auch Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten!

Mit MERGES IMMOBILIEN CONSULTING erhalten Sie Service und Kompetenz aus einer Hand.

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