Vorab: Zu den 4 wichtigsten Verrentungsarten zählen der Teilverkauf, Verkauf mit Nießbrauch, die Immobilienrente und der Verkauf mit Rückanmietung. Im persönlichen Beratungsgespräch finden wir gemeinsam heraus, welche Verrentungsart am besten zu Ihnen passt.
Aus unserer Sicht sind die Immobilienrente und der Verkauf mit Rückanmietung für den Verkäufer die interessantesten Verrentungssysteme. Die Verrentungsart „Verkauf mit Rückanmietung“ besteht aus den Hauptkomponenten Kaufvertrag und Mietvertrag, die zukünftig das Verhälnis zwischen Käufer und Verkäufer regeln. Da beide Vertragsarten den meisten Eigentümern mehr oder weniger bekannt sind, beschränken wir uns an dieser Stelle auf die detaillierte Beschreibung der Immobilienrente.
Immobilien-Eigentümer ab 70 Jahre können ihre Wohnung oder ihr Haus an einen auf Immobilienrente spezialisierten Investor verkaufen. Anders als beim klassischen Immobilienverkauf, bei dem der Verkäufer normalerweise sofort den vollen Kaufpreis erhält, wird bei der Immobilienrente das in der Immobilie gebundene Vermögen als monatliche Zeitrente mit unterschiedlich langer Laufzeit ausgezahlt. Eine Kombination von Einmalzahlung (z. B. zur Ablösung einer noch bestehenden Hypothek oder zur Erfüllung persönlicher Wünsche) und monatlicher Immobilienrente ist auch möglich. Sowohl die einmalige Abschlagszahlung als auch die Höhe der monatlichen Immobilienrente hängen im Wesentlichen von dem Wert der Immobilie sowie vom Alter der Verkäufer ab. Und das herausstechende Merkmal der Immobilienrente ist, dass Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht garantiert wird.
Mit einem notariellen Kaufvertrag und der Absicherung im Grundbuch werden sämtliche Vereinbarungen und Konditionen besiegelt!
kompetent – ehrlich – erfolgreich – diskret